Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten bieten Vorteile für beide Vertragspartner
Kreditsicherheiten spielen vor allem bei Privatkrediten eine wichtige Rolle. Denn vor allem dann, wenn es zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung der Schulden kommt, leidet oft auch das persönliche Verhältnis zwischen privatem Kreditgeber und Kreditnehmer. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass es Kreditsicherheiten gibt. Diese Kreditsicherheiten sollten dann im Rahmen des Kreditvertrages im Rahmen einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung an den Kreditgeber gehen. So kann das für den Kreditgeber grundsätzlich bestehende Ausfallrisiko deutlich reduziert oder sogar ausgeschlossen werden. Doch auch für den Kreditnehmer haben Kreditsicherheiten einen wesentlichen Vorteil: Da die Risiken für den Kreditgeber durch die Kreditsicherheiten deutlich begrenzt werden, ergibt sich aus der Abtretung der Kreditsicherheiten eine gute Verhandlungsposition, was die Zinsen anbelangt. Allerdings sind nicht alle Wertgegenstände oder Güter als Kreditsicherheiten geeignet. Wichtig ist hier für den Kreditgeber vor allem die Werthaltigkeit. Wertpapiere, die starken Schwankungen unterliegen sollten daher nicht oder nur bedingt als Kreditsicherheiten genutzt werden.
Die Kreditwürdigkeit
Der private Kreditgeber geht mit der Vergabe des Kredites grundsätzlich das Risiko ein, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder nachkommen kann. Wie hoch dieses Risiko eines teilweisen oder kompletten Ausfalls ist, darüber gibt vor allem die Kreditwürdigkeit eine gute Auskunft. Die Kreditwürdigkeit bezieht aber auch vergangenheitsbezogene Fakten, sowie allgemeine Erfahrungswerte ein. Hier stellt sich zum Beispiel die Frage, in welcher Art und welchem Umfang der Kreditnehmer seinen finanziellen Verbindlichkeiten in der Vergangenheit nachgekommen ist und wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, dass der Kreditnehmer seinen finanziellen Verpflichtungen möglicherweise in Zukunft nicht mehr nachkommen kann. Bei der Kreditvergabe unter Privatpersonen rücken solche Fragestellungen aber in aller Regel hinter das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer zurück.
Der Kreditvertrag
Wie bei jedem anderen Kredit bildet auch beim Privatkredit ein Kreditvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer die vertragliche Grundlage für die Geschäftsbeziehung. Allerdings gibt es für den privaten Kreditvertrag keine bestimmten Formvorschriften. Eine mündliche Vereinbarung begründet hier bereits ein juristisch einwandfreies Vertragsverhältnis. Darin unterscheidet sich der Kreditvertrag zum Beispiel nicht vom Mietvertrag, bei dem bereits eine mündliche Zusage einen Mietvertrag bedeutet. Wer sich also „mal eben 10 Euro leiht“, schließt einen Kreditvertrag ab. Die Risiken eines mündlichen Kreditvertrages liegen auf der Hand. Selbst wenn es Zeugen gibt, ist er nur schwer nachzuweisen. Daher sollte ein privater Kredit immer auf einem schriftlichen Vertrag beruhen, der nicht nur alle Rahmendaten zum Kredit enthält (Kreditbetrag, Laufzeit, Zinssatz, Tilgungs- und Verzinsungsmodalitäten), sondern am Besten auch auf die gängigsten Eventualitäten, wie Zahlungsaussetzungen, Laufzeitverlängerungen usw., eingeht.
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